Wie funktioniert die Freigabe von Objekten

7. April 2026

Bevor Sie starten können, müssen Sie als Teilnehmer des Marktplatzes vom Justimmo-Kundensupport freigeschaltet worden sein.

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Voraussetzung: Bevor Sie starten können, müssen Sie als Teilnehmer des Marktplatzes vom Justimmo-Kundensupport freigeschaltet worden sein.

Schritt 1: Freigabeverwaltung des Objekts aufrufen Gehen Sie in Justimmo zum gewünschten Einzelobjekt und rufen Sie die gewohnte Verwaltung für Freigaben auf. Dort finden Sie bereits die Marktplatzvoreinstellungen für das jeweilige Objekt.

Schritt 2: Freigabe-Art und Sichtbarkeit wählen Sie haben nun verschiedene Möglichkeiten, wie Sie das Objekt für andere Makler freigeben möchten:

  • Nur „sichtbar“: Das Objekt wird für Ihre Kooperationspartner auf dem Marktplatz sichtbar gemacht. Sie können dabei einstellen, dass die Adresse nur eingeschränkt (z. B. nur Postleitzahl, Ort und Umkreis) veröffentlicht wird, sodass das Objekt zwar für Suchprofile auffindbar ist, aber anonym bleibt.
  • „Mit Anbietenrecht“: Das Objekt wird direkt mit der exakten Adresse für den gesamten Marktplatz freigegeben. Dadurch können Ihre Partner es unmittelbar in ihre eigenen Angebotsprozesse übernehmen.
  • Individuelle Partnerfreigabe: Sie können das Objekt für den gesamten Marktplatz lediglich auf „sichtbar“ stellen, aber gleichzeitig gezielt ausgewählten Kanzleien (auch solchen, die andere Software wie edireal nutzen) das exakte Anbietenrecht erteilen.

Schritt 3: Kooperationskonditionen festlegen Unterhalb der Liste der Freigaben finden Sie die Einstellungen für die Kooperationskonditionen. Hier definieren Sie die finanziellen Rahmenbedingungen für das Gemeinschaftsgeschäft. Sie können beispielsweise eine Standardteilung von 50:50 wählen oder eine individuelle Vereinbarung im System hinterlegen.

Tipp für Administratoren (Automatisierung): Wenn Sie Administrator-Rechte haben, können Sie den Prozess für zukünftige Objekte automatisieren. Gehen Sie dazu in den Bereich „Verwaltung“ zu den „Freigabe Vorgaben“. Dort können Sie festlegen, dass alle neu in die Vermarktung genommenen Objekte standardmäßig automatisch mit dem Status „sichtbar“ oder „mit Anbietenrecht“ für den Marktplatz freigegeben werden.

Videoanleitung

Sie können auch das Video ansehen, in dem die Inhalte im Detail erklärt werden.